24.10.2010

Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie unabhängigen Datenschutzbeauftragten in der baden-württembergischen Landesverfassung verankern

 

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern die Aufnahme des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sowie der Verbürgung zur Einrichtung und Aufrechterhaltung einer nicht-behördlichen, unabhängigen Instanz zum Zweck der Einhaltung des Datenschutzes (Landesdatenschutzbeauftragter) in die baden-württembergische Landesverfassung. Die informationelle Selbstbestimmung wird dabei als das Grundrecht von Bürgerinnen und Bürgern verstanden, grundsätzlich selbst darüber entscheiden zu dürfen, wer welche persönlichen Daten zu welchem Zweck erhalten darf.

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