01.01.1999

Reform der Bundespräsidentschaft

Die Jungen Liberalen fordern, dass die Wählbarkeit von Kandidaten bei der Bundespräsidentenwahl entgegen der Regelung des Art.54 Absatz 1 Grundgesetz nicht mehr von der Vollendung des 40. Lebensjahres abhängt. Vielmehr ist – in Anlehnung an die Gemeindeordnung – das passive Wahlrecht bei der Bundespräsidentenwahl auf 21 Jahre herabzusetzen.

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