Die JuLis Baden-Württemberg setzen sich dafür ein, dass auf Bundesebene eine Gesetzesgrundlage geschaffen wird, um es Kommunen zu ermöglichen dezentral, selbstbestimmt und zielgenau Feuerwerksverbote für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 in dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden an Silvester und Neujahr zu erlassen, wo diese als notwendig erachtet werden. Dafür fordern wir die Streichung der Worte „mit ausschließlicher Knallwirkung“ aus § 24 Absatz 2 Nummer 2 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV). Bereits bestehende gesetzliche Verbote (z.B. bei Krankenhäusern) sollen natürlich auch weiterhin bestehen bleiben.
Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf fünf Jahre beschränkt.