Die FDP/DVP-Landtagsfraktion wird aufgefordert sicherzustellen, dass bei der geplanten Einführung von Studiengebühren gemäß der JuLi- und FDP-Programmatik (Beschluss JuLi-LaKo Staufen und Beschluss FDP-Landesvorstand) gehandelt wird und insbesondere folgende Grundsätze gewährleistet sind:
- Die Studiengebühren werden nur nachgelagert erhoben, um eine soziale Verträglichkeit zu gewähren und die Jugendlichen nicht von der Aufnahme eines Studiums abzuschrecken.
- Die Gebühren werden von den Universitäten eigenständig – am besten je nach Fakultät – in einem vorgegebenen Rahmen erhoben.
- Die Gebühr verbleibt komplett bei den Universitäten als zusätzliche Einnahme zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen. Die Universität erhält vom Land das Recht, Kredite in Höhe der zu erwartenden Studiengebühren zu erheben, um den notwendigen zusätzlichen Mittelzufluss sofort zu gewährleisten.
Für die Jungen Liberalen ist die Einhaltung dieser Grundsätze Voraussetzung für die Einführung von Studiengebühren. Sollten diese Punkte nicht berücksichtigt werden, ist die Einführung von Studiengebühren aus Sicht der Jungen Liberalen definitiv abzulehnen.