16.11.1997

Zukunft der Arbeit – Arbeit der Zukunft

Die Arbeitslosigkeit frißt sich immer weiter in die bundesdeutsche Gesellschaft und wird zur bedrohenden Existenzangst des einzelnen. Die Politik muß reagieren. Sie muß sich den Fragen ihrer Bürger stellen: Geht den Deutschen die Arbeit aus oder haben wir nur den Anschluß verloren? Die Liberalen als selbst ernannte Fortschrittspartei sind gefordert, auf diese tiefgreifende gesellschaftliche Veränderung zu reagieren und Perspektiven für die Arbeitsgesellschaft des nächsten Jahrhunderts aufzuzeigen.


Analyse und Standortbestimmung

Die Bundesrepublik verzeichnet einen Rekordstand der Arbeitslosigkeit von über 4 Millionen offiziell erfaßten Arbeitslosen. Nicht berücksichtigt ist dabei die sogenannte „stille Reserve“, also die Menschen, die aus den verschiedensten Gründen die Suche nach Arbeit eingestellt haben oder zeitweilig in ABM und anderen Programmen untergebracht sind. Der nächste Wirtschaftsaufschwung allein wird die aufgelaufene Sockelarbeitslosigkeit nicht abbauen können. Der ganz überwiegende Teil der registrierten Arbeitslosen ist nicht oder gering qualifiziert. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen steigt und damit die Zahl der Menschen, die den Anschluß an die Arbeitswelt bereits verloren hat.

Motor dieser Strukturveränderung ist der Kostendruck durch die Globalisierung der nationalen Wirtschaften und die rasante Entwicklung der Informationstechnologien. Dabei hat der immobile Faktor Arbeit die Hauptanpassungslast zu tragen. Lohnkostenstruktur, Sozialkosten, Arbeitszeit und bestehende Regulierungen werden auf den Prüfstand gestellt. Der demographische Druck trifft über die Koppelung der sozialen Sicherungssysteme an den Faktor Arbeit den Arbeitsmarkt mit aller Härte. Zeichen dieser Strukturveränderung zeigen sich bereits in der Tertiarisierung und Destandardisierung der deutschen Wirtschaft.

Die Dienstleistungsbranchen erwirtschaften mittlerweile 65% der Wertschöpfung und mehr als 85% des Wertschöpfungszuwachses entfallen auf die Dienstleistungssektoren. Der Trend der neuen Beschäftigungsverhältnisse zeigt in Richtung Dienstleistung: mehr als jeder dritte Erwerbstätige im Produzierenden Gewerbe übt bereits einen Dienstleistungsberuf aus. Die Industrie verringert ihre Fertigungstiefe und lagert Produktionsprozesse auf Wirtschaftsdienste aus (outsourcing). Die Tertiarisierung erfordert in hohem Maße high – tech – Dienste, die heute zum Teil importiert werden müssen, weil es in Teilen der Dienste – Infrastruktur (Logistik, Telekommunikation, Verkehr) noch Engpässe gibt. So zeigt sich gerade im Bereich der wissensintensiven Dienstleistungen in Verbindung mit den neuen Technologien eine „Dienstleistungslücke“ in Deutschland.

Gleichzeitig steigt der Anteil der Beschäftigten in Nicht – Normarbeitsverhältnissen. Die Qualität der Arbeit hat sich verändert. Die Flucht aus dem „Normalarbeitsverhältnis“ in 61O-DM-Jobs, Teilzeitarbeitsverhältnisse und in die sogenannte „abhängige Selbständigkeit“ bestimmt diese Strukturveränderung. Die Trends des Arbeitsmarktes zeigen in Richtung flexibler Beschäftigungsformen. Teilzeitarbeit ist die am stärksten wachsende Form der Beschäftigung. Berufe und Branchen mit höheren Selbständigenanteilen gehören zu den Beschäftigungsgewinnern und die Ausnahme befristeter Arbeitsverhältnisse wird immer mehr zur Regel. Zweitjobs haben sich seit 1987 fast verdoppelt. Die neuen Technologien und veränderten Organisationsformen erfordern lose fallbezogene Beschäftigungsverhältnisse entsprechend einem Werk- oder Dienstvertrag, die auf einen bestimmten ergebnisorientierten Auftrag reduziert werden und mit dem Ende des Auftrags erlöschen.


Die Arbeitsgesellschaft des 21. Jahrhunderts – liberale Lösungsansätze

Einen Königsweg für mehr Beschäftigung gibt es nicht. Tatsache ist aber, daß sich Wirtschaft, Politik und Gesellschaft den Anforderungen an die Zukunft der Arbeitsgesellschaft noch nicht gestellt haben. Eine künftige Strategie der Liberalen für mehr Beschäftigung muß daher folgende Mißstände angehen:

  • mangelnde Qualifikation der Arbeitsuchenden
  • die überproportionale Kostenbelastung des Faktors Arbeit
  • die Fehlsteuerung im Verhältnis von Arbeitsmarkt und Transfersystem
  • die mangelnde Anpassung an den sektoralen Strukturwandel
  • die mangelnde Akzeptanz eines gewandelten Arbeitsbegriffs (insbesondere im Hinblick
  • auf den Dienstleistungssektor)

Daher fordern die Jungen Liberalen:

Qualifikation als Schlüsselkompetenz der Zukunft

Im Bereich der Bildung muß der Staat in die Pflicht genommen werden. Es ist Aufgabe des Staates, für seine Bürger gleiche Startchancen zu schaffen. Die Wachstumsmärkte der sehr wissensintensiven international gehandelten Dienstleistungen erfordern steigende Qualifikation und weitere Akademisierung. Das Anforderungsprofil an die Arbeitnehmer wird zudem immer stärker durch außerfachliche Qualifikationen erweitert. Zukunftsprojekte in Schule und Ausbildung sind von staatlicher Seite zu fördern. Eine Internationalisierung von Hochschul- und Berufsausbildung ist angesichts des grenzüberschreitenden Wettbewerbs unabdingbar. Alle Ausbildungsbereiche müssen mit der Entwicklung der neuen Technologien Schritt halten. Ohne „Online-Kompetenz“ wird in der Arbeitsgesellschaft der Zukunft für den einzelnen kein Platz mehr zu finden sein. Darum muß schon in den Schulen mit der frühzeitigen Heranführen an die neuen Medien begonnen werden. Auch das Erlernen von Fremdsprachen muß frühzeitig ermöglicht werden. Internationale Bildungseinrichtungen sind zu fördern. Die Möglichkeit zur Weiterbildung für Arbeitslose ist angesichts der rasanten Entwicklung der neuen Technologien unabdingbar. Nur so kann Arbeitslosen der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt überhaupt gelingen. Daher darf im Bereich der bedarfsorientierten Weiterbildungsmaßnahmen nicht gekürzt werden. Um das Angebot an Ausbildungsplätzen zu erhöhen, sollen kleinere und mittlere Unternehmen die Möglichkeit wahrnehmen, sich zu einem Ausbildungspool zusammenzuschließen.

Kurzfristiger Lösungsansatz: Koppelung von Niedriglohnstrategie und Kombi – Einkommen: Anreize schaffen statt Zwang erzeugen

Die Hälfte der Arbeitslosen ist gering qualifiziert. Die high – tech – Offensive im computernahen Bereich schafft auch komplementäre Beschäftigungsmöglichkeiten für Nicht – Qualifizierte, weil die Märkte mehr Dienstleistungs- und Serviceintensitäten erfordern, die zum Teil personal – intensiv sind. Andererseits gibt es in Deutschland eine Beschäftigungslücke bei einfachen Tätigkeiten. Diese Lücke kann nur durch die Öffnung eines Niedriglohnsektors geschlossen werden, der den Produktivitäten der Geringqualifizierten entspricht. Die größere Lohnspreizung ist unabdingbar, um auf die Anforderungen des Marktes zu reagieren. Die Schaffung eines solchen Niedriglohnsektors setzt aber zur Vermeidung einer Armutsfalle im Niedriglohnbereich die flankierende Reform des Transfersystems voraus. Bisher werden niedrige Löhne durch das bestehende Sozialsystem verhindert. Für diese Niedrigqualifizierten müssen durch Brücken zwischen Transfersystem und Arbeitsmarkt neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden. Derzeit schafft der Abstand von der Sozialhilfe zur untersten Lohngruppe kaum Arbeitsanreize, weil der überwiegende Teil auf den Sozialhilfesatz angerechnet wird. Ab einem Einkommen von 1000 DM stehen maximal 265 DM des Lohns dem erwerbstätigen Sozialhilfeempfänger zu. Überdies ist dieser Freibetrag nicht von der Haushaltsgroße abhängig, so daß für alleinstehende Sozialhilfeempfänger der Anreiz zur Arbeitsaufnahme überproportional gering ist. Ebenso besteht keine Möglichkeit, ihre individuelle wirtschaftliche Lage und die ihrer Kinder zu verbessern. Sie sitzen so in der „Armutsfalle“. Wir Jungen Liberalen sind aber der Ansicht: Wer arbeitet, soll auch etwas dafür bekommen. Menschen, die jetzt arbeitslos sind, finden so wieder Zugang zum Produktionsprozeß. Für den Zusammenhalt einer Gesellschaft ist es von eminenter Bedeutung, daß jeder Bürger sich in dieser Gesellschaft gebraucht fühlt. Es ist deshalb wichtig, das Selbstwertgefühl derjenigen, die „draußen“ sind, durch die Reintegration in den Arbeitsmarkt wiederherzustellen. Deshalb fordern wir kurzfristig über die Einführung des Kombi Einkommens (spätestens mit der Reform des BSHG 1999) die nur teilweise Anrechnung des Erwerbseinkommens auf den Transferanspruch. Dies erfolgt zunächst durch eine Reform des Verhältnisses von Erwerbseinkommen und Transfersystem in zwei Schritten:

  1. Durch Rechtsverordnung wird kurzfristig eine bundeseinheitliche Freibetragsregelung geschaffen werden, die die unterschiedlichen Haushaltsgroßen berücksichtigt. Die entsprechende Verordnungsermächtigung besteht bereits seit 1993 (§76 III BSHG), ohne daß der Verordnungsgeber bisher von ihr Gebrauch gemacht hätte. Für eine Staffelung der Freibeträge schlagen wir einen Monatsfreibetrag von 80 DM bei Alleinstehenden, 150 DM bei Ehepaaren und 50 DM je Kind vor.
  2. Durch Rechtsverordnung auf der Grundlage von §76 III BSHG wird eine neue Regelung für die Teilanrechnung des Erwerbseinkommens geschaffen: In Zukunft wird das über den Freibetrag hinausgehende Arbeitseinkommen eines Sozialhilfeempfängers nur noch teilweise angerechnet. Wir schlagen eine progressiv gestaltete Teilanrechnung von 70 % der Differenz zwischen Freibetrag und 1000 DM auf die Sozialhilfe, 80 % von 1001 DM bis 1500 DM und 905 von 1501 DM bis zu haushaltsindividuellen Bedürftigkeitsgrenze vor. Als gewollte Konsequenz dieses Systems sollen erwerbstätige Sozialhilfeempfänger trotz grundsätzlicher Bedürftigkeit über ein Haushaltseinkommen oberhalb der Sozialhilfeleistungen frei verfügen können. Jeder Sozialhilfeempfänger, der arbeitet, entlastet die Sozialhilfeträger um 10000 DM im Jahr. Wir Liberale setzen diesen monetären Ansatz des finanziellen Anreizes den Forderungen nach erweiterten Arbeitsverpflichtungen für Sozialhilfeempfänger zum Beispiel im Rahmen von Gemeinschaftsarbeiten und der Diskussion um Sozialhilfemißbrauch entgegen.

Langfristiges Konzept: Bürgergeldoffensive

In den Wiesbadener Grundsätzen von 1997 wird das Bürgergeld zum Kernstück des liberalen Sozialstaats erklärt. Das Bürgergeld beruht auf zwei Prinzipien:

Teilanrechnung von Einkommen

Eigene Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Rentenzahlungen usw. werden beim Bürgergeld nur zu 50 % auf die Sozialleistung angerechnet. Durch die Teilanrechnung von Einkommen gibt es Anreize zu eigener Arbeit und Vorsorge. Gleichzeitig werden durch die nur 50%-ige Anrechnung Löhne unterhalb des Existenzminimums möglich, die eine Brücke aus der Niedriglohnarbeitslosigkeit bieten. Im Gegensatz zu Lohnkostenzuschüssen wird nicht der Arbeitsplatz gefördert, sondern das Bürgergeld ist personenbezogen und richtet sich nach dem Bedarf des Haushalts.

Zusammenfassung von Leistungen / Abstimmung mit dem Steuersystem

Statt des Nebeneinanders von Steuerzahlung und Empfang von Sozialleistungen, die von über 38 Behörden ausgezahlt werden, soll der Bürger entsprechend seinem Einkommen entweder einen staatlichen Zuschuß bekommen oder Steuern zahlen. Das Bürgergeld ersetzt idealtypisch alle vorhandenen Transferleistungen, insbesondere die Sozialhilfe (nur die Hilfe zum Lebensunterhalt), das Kindergeld sind das Erziehungsgeld. Hinzu kommen z.B. das Wohngeld, BAföG, Arbeitslosenhilfe sowie sozial motivierte Subventionen für sozialen Wohnungsbau und kommunale Zuschüsse (z.B. für Kultur und Sport). Die Zusammenfassung von Leistungen kann schrittweise erfolgen. Nicht integriert werden die Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen sowie die Leistungen aus den Sozialversicherungen. Die Entwicklung des Arbeitsmarktes macht es notwendig, den Schwerpunkt der Umsetzung des Bürgergeld – Systems auf die Arbeitsmarktanreize zu legen. Die kurzfristig einzuführende nur teilweise Anrechnung selbst verdienten Einkommens muß im Mittelpunkt stehen (s. 3.). Dahinter müssen notfalls die Bemühungen zur Systemvereinfachung zurücktreten.

Kostendruck auf den Faktor Arbeit senken

Eine Reform in der nicht im Bürgergeld integrierten Sozialversicherungsleistungen ist dringend geboten. Versicherungsfremde Leistungen sind aus den Sozialversicherungen herauszulösen und durch Steuern zu finanzieren, um die Sozialversicherungsbeiträge zu senken. Langfristig sind die Sozialen Sicherungssysteme umzubauen, insbesondere im Bereich der RV durch schrittweisen Umbau vom Umlage- in das Kapitaldeckungsverfahren vom Faktor Arbeit abzukoppeln.

Auflockerung der Flächentarifverträge und Flexibilisierung der Arbeitszeiten

Das System der allgemeinverbindlichen Flächenverträge ist ein auslaufendes Modell. Über Betriebsvereinbarungen sind betriebsindividuelle und flexible Losungen der Bezahlung sowie der Arbeitszeit und -organisation zu erreichen. Der Flächentarifvertrag kann den neuen Arbeitsformen wie erfolgs- und fallbezogener Arbeit, Telearbeit und abhängiger Selbständigkeit nicht gerecht werden. Überdies mindern sie den Einfluß von Betriebsräten in den Unternehmen, die oft sachnähere Lösungen im Sinne der im jeweiligen Unternehmen Beschäftigten treffen. Die Flächentarifverträge sollen dabei nicht abgeschafft werden, sondern den Rahmen für eine größtmögliche Ausgestaltungsfreiheit abgeben. Sie gehen vor allem zu Lasten der mittelständischen Unternehmen, die die größte Zahl der Arbeitsplätzen schaffen können.

Keine Sozialversicherungspflicht für 610-DM-Jobs

Eine Sozialversicherungspflicht bringt zwar eine kurzfristige Entlastung der Rentenkassen. Die Stellen der geringfügig Beschäftigten würden aber dabei wegfallen oder in die Schwarzarbeit wandern. Die Schwächsten auf dem Arbeitsmarkt werden über Gebühr belastet und neue Anwartschaften bzw. – Ansprüche in der Renten- und Arbeitslosenversicherung geschaffen. Vorzuziehen sind kurzfristige und langfristige Reformansätze im Verhältnis von Arbeitsmarkt und Transfersystem sowie bei der Finanzierung der Sozialversicherungen. Im übrigen würde ein Leistungsanspruch aus einer Versicherungspflicht dieser Beschäftigungsgruppen deutlich unter dem Sozialhilfeniveau liegen. Ein Umstand, der kaum geeignet sein dürfte, die notwendige Eigeninitiative zu fördern.

Existenzgründung und Innovation

Existenzgründungsprogramme sind durch den Staat zu fördern. Die staatliche Forschungslandschaft muß neben einer breiten Grundlagenforschung hin zur Entwicklung von neuen Produkten ausgerichtet werden. Insbesondere in den neuen Technologien muß die Förderung intensiviert werden. Genehmigungsverfahren sind zu verkürzen und überbordende Regulierungen für Existenzgründungen und die Einführung neuer Produkte zu beseitigen. Die Schaffung neuer Berufe muß mit der technologischen Entwicklung Schritt halten.

Eine Diskussion um eine strategische (Neu)Orientierung der deutschen Forschungslandschaft mit einer Veränderung ihrer institutionellen Struktur wird nicht konsequent geführt. Dringend notwendig sind:

  • fach- und institutionenübergreifende Kooperation der Forschungseinrichtungen und deren Vernetzung und Zusammenarbeit mir der Wirtschaft
  • Leistungssteigerung durch mehr Wettbewerb unter den Forschungseinrichtungen und den Universitäten
  • höhere Qualität und Wirtschaftlichkeit durch bessere Arbeitsteilung
  • Vergrößerung der Verantwortungs- und Handlungsspielräume der Forschungseinrichtungen.
  • Themenfokussierung auf wettbewerbsrelevante Felder und internationales benchmarking
  • mehr Transparenz der vorhandenen Forschungsinstitute und der jeweiligen FuE – Einrichtungen in der Wirtschaft

Bewußtseinswandel in Politik und Gesellschaft

Die klassische Arbeitsgesellschaft der Vergangenheit mit dem Standardtypus des 40-jährigen Vollzeit – Erwerbslebens ist zu Ende. Dazu muß sich der Arbeitsbegriff aber auch im Bewußtsein der Menschen wandeln. Die Politik trägt die große Verantwortung die Menschen auf diesen Wandel vorzubereiten und in der veränderten Arbeitswelt zu begleiten. Die Akzeptanz von Dienstleistungstätigkeiten und einfachen Tätigkeiten muß erhöht werden. Deutschland steht nicht vor dem Ende der Arbeit, aber vor einer Wohlstandswende: Die Realeinkommen werden zurückgehen. Das schließt aber nicht zwangsläufig die Steigerung des verfügbaren Einkommens aus. Die Politik ist gefördert, die Entlastung der Bürger durch die große Steuerreform endlich umzusetzen. Der Staat kann dem Bürger nicht auf Dauer fast die Hälfte des erarbeiteten Einkommens nehmen.

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